Kufgem Journal | Oktober 2024 Abnahme V2
RUND UM k5
Wohn- und Pflegeheime stehen vor der He rausforderung, ihre Buchhaltung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (TGO, GHV, G-VBG 2022)* rechtskonform zu führen. Dies ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, son dern auch essenziell für eine transparente und nachvollziehbare Finanzverwaltung. Doch die Programme, die in den Heimen zur Ver waltung der Daten der Klientinnen und Klien ten eingesetzt werden, sind nicht für buchhal terische Aufgaben ausgelegt. Kufgem bietet Wohn- und Pflegeheimen um fassende Unterstützung bei der Umstellung auf eine gesetzeskonforme Buchhaltung. Im Mittelpunkt steht dabei k5 Finanzmanage ment, das speziell für die Bedürfnisse von Gemeinden entwickelt wurde und sich in jahr zehntelanger erfolgreicher Anwendung be währt hat. Der erste Schritt zur Einführung von k5 Fi nanzmanagement ist eine detaillierte Analyse der bereits eingesetzten Programme. Dabei wird ermittelt, welche Daten für die Buchhal tung relevant sind und wie diese Daten ausge lesen werden können. So wird sichergestellt, dass keine erforderlichen Informationen ver loren gehen und die Daten korrekt weiterver arbeitet werden. PRÜFUNG UND IMPORT DER DATEN Anschließend überprüft Kufgem die Darstel lung der buchhalterischen Werte und Salden. Über eine speziell entwickelte Schnittstelle werden diese Daten dann in k5 Finanzma nagement importiert und auf den entspre chenden Konten korrekt dargestellt. Dieser Prozess ist nach erfolgreicher Überprüfung jederzeit auf Knopfdruck möglich und garan tiert hohe Effizienz und Genauigkeit. OPTIMIERUNG DER FINANZPROZESSE Neben der technischen Unterstützung bietet Kufgem auch eine Analyse der bestehenden Prozesse in der Finanzverwaltung an. Dabei ANALYSE DER VORHANDENEN PROGRAMME
werden Optimierungsvorschläge unterbreitet, die den gesamten Buchhal tungsprozess effizienter und benutzerfreundlicher gestalten. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu minimieren und gleichzeitig die Genauigkeit und Rechtssicherheit zu erhöhen. GEMEINSAMES ZIEL: GESETZESKONFORME BUCHHALTUNG Das gemeinsame Ziel von Kufgem und den Wohn- und Pflegeheimen ist es, eine einfache und effektive Lösung für eine gesetzeskonforme Buch haltung zu schaffen. Die jahrelange Erfahrung von Kufgem und der per sönliche Einsatz der Expertinnen und Experten gewährleisten eine erfolg reiche Umsetzung und eine hohe Zufriedenheit der Heime, wie zahlreiche Kundenstimmen belegen:
„Die Übersicht in k5 Finanzmanagement ist super und ist leicht zu handhaben, teilweise sogar selbsterklä rend. Jetzt sehe ich genau, was offen oder bezahlt ist, und die Umstellung der Bewohnerverrechnung hat sich wirklich gelohnt. Von der Zusammenarbeit mit dem Kufgem Team bin ich total begeistert. Auch das Ticket system nutze ich gerne, hier wird man toll betreut.“ Andrea Birkl Sekretariat, Personalverwaltung, Finanzbuchhaltung Seniorenheim Theresa, Unterperfuss „Die Kombination von k5 Finanzmanagement mit dem Dokumentenmanagementsystem DMS hat unsere Ab läufe deutlich vereinfacht. Durch die automatische In tegration von Bewohnerabrechnungen aus dem exter nen Programm CareCenter und die effiziente digitale Verbuchung von Rechnungen sparen wir viel Zeit. Zur Erstellung des Voranschlags und der Jahresrechnung erhalten wir stets die notwendige Unterstützung durch
Datenträger zur Einspielung ins Portal Tirol. Die regelmäßigen Schulun gen und die praktische Fernwartung durch die kompetenten Kufgem Mit arbeitenden ermöglichen es uns, jederzeit schnell Lösungen für unsere spezifischen Anforderungen zu finden.“ Margit Saxl Finanzverwaltung, Gemeindeverband Altersheim Annaheim Matrei am Brenner Mit der Unterstützung durch Kufgem und der Nutzung von k5 Finanzma nagement können Wohn- und Pflegeheime sicher sein, dass ihre Buchhal tung nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch transparent und nachvollziehbar ist. Dies ist ein wesentlicher Schritt, um eine solide Basis für die finanzielle Zukunft der Heime zu schaffen.
Kufgem Experte Hubert Gabl (gabl@kufgem.at) steht Ihnen bei allen Fragen rund um die Finanzverwaltung gerne zur Verfügung.
* Tiroler Gemeindeordnung, Gemeinde-Haushaltsverordnung, Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz
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